Corona-Neuerungen – Bitte sorgfältig lesen!!!

Für alle Personen, die nicht immunisiert (= geimpft, oder genesen) sind, ist die Teilnahme am Training nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises möglich.
Die zugrundeliegende Testung darf dabei im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.

Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie ohnehin regelmäßig an der Schule getestet werden. Hier reicht ein Dokument, mit dem sie den Schülerstatus nachweisen, wie beispielsweise der Schülerausweis. Mit Blick auf bereits begonnene oder zeitnah geplante Angebote in den derzeit laufenden Sommerferien müssen Schülerinnen und Schüler keinen gesonderten Testnachweis erbringen.

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